Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Versenden von Cold E-Mails überhaupt legal ist und sie diesbezüglich Zweifel haben, dann lesen Sie bitte weiter.
Es ist noch immer ein Trugschluss, dass Kaltakquise nicht mit den DSGVO-Vorschriften vereinbar ist.
DSGVO steht für die Datenschutz-Grundverordnung, eine Richtlinie der Europäischen Union zum Schutz der personenbezogenen Daten von EU-Bürgern.
Und sie gilt auch für die Kontaktaufnahme per E-Mail.
Aber nirgends steht, dass Kaltakquise per E-Mail illegal ist. Es kommt also ganz darauf an, wie man es macht.
In diesem Artikel räumen wir mit dem Mythos rund um DSGVO und Kaltakquise auf und geben Ihnen umsetzbare Tipps zum Versenden von Kaltakquise, die 100 % legal sind.
Was ist die DSGVO?
DSGVO steht für Datenschutz-Grundverordnung.
Es handelt sich um eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die regelt, wie personenbezogene Daten von EU-Bürgern von Organisationen erhoben, verwendet und geschützt werden, die innerhalb der EU tätig sind oder Einzelpersonen in der EU ansprechen.
Die Verordnung legt die Anforderungen für Organisationen fest und wie diese mit personenbezogenen Daten umgehen.
Was Sie über die DSGVO wissen müssen:
- Der Schwerpunkt liegt auf dem Schutz der Privatsphäre des Einzelnen: Das Kernprinzip der DSGVO besteht darin, EU-Bürgern die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu geben. Sie gewährt ihnen das Recht, auf ihre Daten zuzugreifen, sie zu berichtigen, zu löschen und deren Verarbeitung einzuschränken.
- Sie ist sehr umfangreich: Die DSGVO gilt für jede Organisation, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, unabhängig vom Standort der Organisation. Daher müssen auch Unternehmen außerhalb der EU die Vorschriften einhalten, wenn sie EU-Bürgern Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten online überwachen (z. B. durch Website-Cookies).
- Kaltakquise-E-Mails sind nicht verboten. Entgegen der landläufigen Meinung schreibt die DSGVO nur vor, wie Unternehmen personenbezogene Daten für Outreach-Zwecke erheben und verarbeiten. Verwenden Sie einfach unsere Tipps und stellen Sie so sicher, dass Ihre Kaltakquise-Kampagne DSGVO-konform ist.
7 Tipps, um Ihre Kaltakquise DSGVO-konform zu gestalten
Tipp Nr. 1: Erkennbarer Grund und legitimes Geschäftsinteresse
Bevor Sie Ihre E-Mail versenden, besonders unter den GDPR-Vorschriften, ist es entscheidend, einen klaren Zweck für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu haben. Hier sind einige Tipps, um die Einhaltung und Klarheit sicherzustellen Gemäß DSGVO benötigen Sie einen klaren Zweck für die Verarbeitung personenbezogener Daten – dies könnte ein berechtigtes Geschäftsinteresse sein.
Aber denken Sie daran, dass der bloße Wunsch, etwas zu verkaufen, dies nicht zu einem „berechtigten Interesse“ macht.
Stelle sicher, dass dein Zweck mit legitimen Geschäftsinteressen übereinstimmt, wie z.B. Kundenkommunikation, Marketing oder vertragliche Verpflichtungen.
Wenn Sie beispielsweise einen Technologiemanager kontaktieren, besprechen Sie etwas, das ihm hilft, die Prozesse seines Entwicklungsteams zu optimieren und ihm das Leben zu erleichtern.
Tipp Nr. 2: Seien Sie transparent
Stellen Sie immer sicher, dass der Empfänger weiß, wer Sie sind und
Das bedeutet, keine versteckten Absenderdetails. Seien Sie klar, wer Sie sind und welches Unternehmen Sie vertreten.
Es nicht notwendig, den Inhalt Ihrer E-Mail mit Informationen über sich selbst zu füllen. Stattdessen sorgen Sie für eine klare Signatur, fügen Sie Links zu Ihren sozialen Medien hinzu und verwenden Sie eine selbsterklärende E-Mail-Adresse.
Tipp Nr. 3: Bieten Sie eine Opt-out-Option an
Informieren Sie Ihn darüber, warum Sie ihre Daten verarbeiten, und biete klare Optionen, um ihre Präferenzen zu verwalten oder sich abzumelden, falls erforderlich.
Wenn er sich abmeldet, stellen Sie sicher, dass Sie ihm nie wieder eine E-Mail schicken.
Fügen Sie beispielsweise am Ende Ihrer E-Mail eine Zeile ein: „Kein Interesse? Klicken Sie hier, um keine E-Mails wie diese mehr zu erhalten.
Tipp Nr. 4: Speichern Sie die Daten Ihrer potenziellen Kunden sicher
Wenn Sie E-Mail-Adressen oder andere Daten speichern, müssen Sie dafür sorgen, dass diese sicher sind.
Investieren Sie daher in Sicherheitsmaßnahmen, um Datenlecks vorzubeugen.
Verschlüsseln Sie beispielsweise Ihre E-Mail-Liste oder verwenden Sie sichere CRM-Plattformen wie Salesforce, die Datenschutzmaßnahmen bieten.
Tipp Nr. 5: Aktualisieren Sie Ihre Datenbank regelmäßig
Um Ihre E-Mail-Liste sauber und aktuell zu halten, ist es wichtig, regelmäßig nach zurückgewiesenen E-Mails, Abwesenheitsnotizen oder anderen Hinweisen zu suchen, die darauf hindeuten könnten, dass Ihre E-Mails unerwünscht sind.
Zum Beispiel könnten Sie einen Tag pro Monat dafür einplanen, um zurückgewiesene E-Mails zu filtern und so sicherzustellen, dass abgemeldete Interessenten keine weiteren E-Mails von Ihnen erhalten.
Tipp Nr.6: Behalten Sie den Nachweis darüber, wie Sie an die Daten einer Person gelangt sind.
Wenn jemand seine E-Mail-Adresse öffentlich geteilt hat (auf einer Konferenz, online oder persönlich), ist es wichtig, immer eine Aufzeichnung davon zu behalten. Dies dient als Nachweis für die Einwilligung und gemäß der DSGVO zeigt es, dass Sie die Erlaubnis haben.
Wenn Ihnen beispielsweise jemand auf einer Konferenz seine Visitenkarte gegeben hat, können Sie diese Angaben später in Ihre digitalen Aufzeichnungen übertragen.
Tipp Nr. 7: Verwenden Sie Double-Opt-in
Dies ist gemäß DSGVO nicht zwingend erforderlich, aber eine gute Praxis.
Ein Double Opt-in stellt sicher, dass die Person wirklich von Ihnen hören möchte und reduziert somit das Risiko von späteren Compliance-Problemen.
Senden Sie beispielsweise, nachdem jemand anfängliches Interesse gezeigt hat, eine Folge-E-Mail: „Danke für die Kontaktaufnahme! Bestätigen Sie Ihr Interesse, indem Sie hier klicken.“
Kernaussagen
Sie können kalte E-Mails senden und dennoch konform bleiben – es kommt alles auf den richtigen Ansatz an.
Die DSGVO sagt nicht „Senden Sie keine kalten E-Mails“. Vielmehr besagt sie: „Wenn Sie kalte E-Mails senden, respektieren Sie personenbezogene Daten und haben Sie klare Gründe für Ihre Kontaktaufnahme.“
Schritte wie klare Kommunikation, minimale Datennutzung und das Anbieten einfacher Opt-out-Optionen sind einfache, aber effektive Möglichkeiten, konform zu bleiben.
P.S. Lemlist-Nutzer können bestätigen, dass die Daten ihrer Interessenten gemäß der DSGVO erfasst werden, direkt aus ihrer Outreach-App. Wenn Sie Ihr Geschäft mit kalten E-Mails ausbauen und gleichzeitig rechtliche Probleme vermeiden möchten, starte deine 2-wöchige kostenlose Testversion hier!
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